
Nachgehender Leistungsanspruch ist ein Begriff aus dem Recht der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland. Rechtsnorm ist § 19 SGB V. == Erläuterung == Der nachgehende Leistungsanspruch bedeutet, dass Versicherungspflichtige, deren Mitgliedschaft endet, noch für einen Monat nach dem Mitgliedschaftsende Leistungen der Krankenversicherung ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Nachgehender_Leistungsanspruch
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